Häufige Fragen
Jede Antwort hier beschreibt den heutigen Stand. VetCaseAudit ist ein Forschungsprojekt. Veterinärmedizinische Manuskripte werden gegen Reporting-Checklisten geprüft. Jeder Befund trägt ein Zitat aus dem Text.
Wie bekomme ich ein Konto?
Es gibt keine öffentliche Registrierung. Wenn Sie bereits mit uns zusammenarbeiten und ein Konto brauchen, schreiben Sie an kontakt@vetcaseaudit.de.
Ersetzt VetCaseAudit ein Peer Review?
Nein, und es ist auch nicht als Vorstufe dazu gedacht. VetCaseAudit prüft die Vollständigkeit der Berichterstattung: ob ein Manuskript das berichtet, was eine Reporting-Checkliste verlangt. Es beurteilt nicht, ob die Studie gut gemacht, die Statistik richtig gerechnet oder die Schlussfolgerung tragfähig ist. Ein Fallbericht kann alle 51 Punkte erfüllen und trotzdem fachlich schwach sein, und umgekehrt.
Was passiert mit meinem Manuskript?
Die Datei, der daraus extrahierte Text, die Analysen und die Belegzitate liegen auf unserem Server. An den Sprachmodell-Anbieter gehen ausschließlich Textabschnitte des Manuskripts und die Checklistenpunkte, nicht die Datei, nicht die Kontodaten. Löschen können Sie jederzeit. Damit gehen die zugehörigen Analysen und Belegzitate mit.
Der ausführliche Datenfluss steht unter Sicherheit, verbindlich ist die Datenschutzerklärung.
Welche Modelle werden verwendet, und wer wählt sie aus?
Der Anbieter ist GWDG SAIA: wer die Anwendung nutzt, hinterlegt den eigenen Zugangsschlüssel, und damit besteht die Nutzungsbeziehung zwischen der nutzenden Organisation und dem Anbieter. Welche Modelle dieses Anbieters zur Auswahl stehen, ist in der Anwendung hinterlegt und wird von uns gepflegt. Welches davon eine konkrete Analyse benutzt, entscheiden Sie beim Start.
In jedem Bericht steht, welcher Anbieter und welches Modell tatsächlich gelaufen sind. Analysen auf dem eigenen Schlüssel rechnet VetCaseAudit nicht ab.
Was passiert, wenn der Anbieter ausfällt?
Die Analyse scheitert sichtbar. Es gibt kein stilles Ausweichen auf einen anderen Anbieter oder ein anderes Modell, und es gibt keinen Teilbericht aus den Abschnitten, die noch durchgekommen sind. Sie bekommen eine Fehlermeldung und entscheiden selbst über den erneuten Lauf.
Der Grund steht ausführlich unter Methode: Ein Bericht, in dem ausgefallene Abschnitte als „fehlend“ gezählt würden, sähe aus wie ein Manuskript mit Lücken, obwohl die Lücke im Verfahren lag.
Wer haftet für einen falschen Befund?
Der Bericht ist eine Arbeitsgrundlage, keine Freigabe. Er trifft keine fachliche Beurteilung, seine Urteile sind KI-generiert und können falsch sein, und jeder Befund trägt sein Belegzitat, damit er überprüfbar ist, bevor jemand darauf handelt. Die Verantwortung für das Manuskript und für das, was aus dem Bericht gemacht wird, bleibt bei den Autorinnen und Autoren.
Ist die Ausgabe KI-generiert?
Ja, vollständig, und sie ist auch so gekennzeichnet. Jedes Urteil im Bericht stammt aus einem KI-System. In der Anwendung steht der Hinweis direkt am Score, unter jedem generierten Textvorschlag und im Kopf des PDF-Exports, damit er auch dann mitläuft, wenn nur eine einzelne Seite weitergereicht wird.
Das ist keine Höflichkeit, sondern die Transparenzpflicht nach Art. 50 KI-Verordnung, die seit dem 2. August 2026 gilt. Eine Modellkennung in einer Fußzeile ist eine Nachweisangabe für jemanden, der schon weiß, was sie bedeutet, keine Kennzeichnung.
Gibt es SSO oder Stapelverarbeitung?
Nein. Es gibt keine Anbindung an Shibboleth, SAML oder ein Identitätsmanagement, und es gibt keinen Stapelbetrieb über viele Manuskripte auf einmal. Ein Dokument, eine Checkliste, ein Bericht. Zugang läuft über Einladung und Passwort.
Können wir eine eigene Checkliste verwenden?
In Version 1 nicht. Checklisten sind zwar versionierte Daten und keine fest verdrahtete Logik. Eine weitere aufzunehmen heißt, eine Datei zu schreiben und eine Version zu veröffentlichen, aber das Verfassen und Freigeben geschieht bei uns. Eine Oberfläche, in der Nutzende eigene Checklisten anlegen, gibt es nicht und ist für Version 1 auch nicht vorgesehen.
Wer sieht welche Dokumente?
Alle Mitglieder derselben Organisation in der Anwendung. Sie ist ein gemeinsamer Arbeitsbereich, kein Satz getrennter Postfächer: Ein hochgeladenes Dokument ist für die anderen Mitglieder sichtbar, und jedes Dokument zeigt, wer es hochgeladen hat. Wer das nicht will, lädt das Dokument nicht in diese Organisation.
Was passiert mit den Daten, wenn wir aufhören?
Dokumente und die daran hängenden Analysen und Belegzitate lassen sich jederzeit selbst löschen, auch einzeln. Eine automatische Löschfrist gibt es derzeit nicht. Gelöschte Daten können bis zu 14 Tage in den Sicherungskopien fortbestehen, weil diese so lange aufbewahrt werden.
Die vollständigen Speicherdauern stehen in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 6.
Ist der Bericht zitierfähig?
Er ist nachvollziehbar, was etwas anderes ist. Jeder Bericht führt mit: Anbieter, Modellkennung, Checklistenschlüssel und -version, Generierungsparameter, Abschnittszahl, Tokenzahl und Zeitpunkt. Diese Angaben reisen im PDF- wie im JSON-Export mit, und die Checklistenversion ist unveränderlich. Ein späteres Update ändert einen bestehenden Bericht nicht rückwirkend.
Was daraus nicht folgt: dass ein zweiter Lauf denselben Bericht ergibt. Die Urteile eines Sprachmodells sind nicht deterministisch. Zitierfähig ist damit, was tatsächlich lief, nicht ein Ergebnis, das sich beliebig reproduzieren ließe.
Funktioniert es mit deutschsprachigen Manuskripten?
Für deutschsprachige Manuskripte liegt keine Prüfung vor. Die bisherigen Testläufe liefen ausschließlich auf englischsprachigen Texten.
Die Textextraktion und die serverseitige Zitatprüfung arbeiten auf Zeichenebene und sind nicht an eine Sprache gebunden. Die Checklistenpunkte und die Anweisungen an das Modell sind jedoch englisch. In welcher Sprache ein Modell dann seine Begründungen schreibt, ist nicht überprüft. Die Eignung für deutschsprachige Manuskripte können wir deshalb derzeit nicht zusagen.